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Unsere Zitrone des Monats September

Es gibt Anbieter von nahtlosen Fallschutzbelägen, deren Produkte nach DIN EN 1177:2008 geprüft und zertifiziert sind und außerdem die aufwendige Prüfung nach der amerikanischen Norm ASTM F1292:2009 erfolgreich durchlaufen haben.

Bereits im vergangenen Jahr haben wir aber darauf hingewiesen, dass sogenannte Konformitätsbestätigungen im Umlauf sind.
Doch diese besagen für Fallschutzbeläge gar nichts.

Wenn Sie also einen Fallschutzbelag benötigen, der nach ASTM F1292:2009 geprüft und zertifiziert ist, lassen Sie sich das entsprechende Zertifikat (und keine Konformitätsbestätigung) am Besten schon in der Planungsphase vorlegen.

Weitere Infos und den Link zu einem Zertifikatsmuster finden Sie in unserer ASTM-Info.

Doch nun zur Zitrone des Monats - der Auszug aus einer aktuellen Ausschreibung:


Auch hier stellt sich die Frage: Was nützt dem Bauherren hier eine "ASTM Konformität" ???

Richtig. - Sie nützt ihm im Fall eines Falles gar nichts.
Und dies' kann bei einem Rechtsstreit nach US-Gesetzen (millionen-)schwere Folgen haben.

Ein Zertifikat gemäß ASTM F1292:2009 ist weder in der Einleitung, noch im weiteren LV-Text gefordert.
Der Anbieter und/oder Lieferant muss folglich nur ein Zertifikat nach europäischer Norm vorweisen
und kann für ein fehlendes Zertifikat nach US-Norm später nicht belangt werden.






Kinder sind unsere Zukunft.    -    Deshalb sollten wir gemeinsam für ihre Sicherheit sorgen.
 

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