Unsere Zitrone des Monats April


Mitte März 2010 erreichte uns die nachfolgende Anfrage eines renommierten Hamburger Architekturbüros.:

Auszug aus der eingegangenen e-Mail.

Sehr geehrter Herr Willnow Sen.,

nach umfangreicher Beratung durch Ihren Sohn hatten wir für das Bauvorhaben ......... Ihre nahtlosen Playtop Fallschutzbeläge vorgesehen und hierfür die LV-Texte von Ihrer Internetseite heruntergeladen und verwendet.

Der günstigste Bieter des Gesamtprojektes hat nun einen nahtlosen Fallschutzbelag der Firma ....... als etwas günstigere Alternative angeboten. Für diesen Fallschutzbelag habe ich die im LV genannten Zertifikate angefordert und daraufhin lediglich einen Prüfbericht erhalten. Wenn meine Kollegen und ich die DIN EN 1177:2008 richtig gelesen und verstanden haben, entspricht dieser Prüfbericht aber nicht den Anforderungen der aktuellen Norm !?
Liegen wir hiermit richtig ??

Da Sie Herr Willnow, wie wir gelesen haben, lange Jahre aktiv an der Erarbeitung der DIN EN 1177:2008 mitgearbeitet haben, möchten wir Sie um eine kurze Stellungnahme bitten.

Herzlichen Dank im voraus für eine zeitnahe Rückmeldung.

Mit freundlichem Gruß

.........
Landschaftsarchitekten


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