Unsere Zitrone des Monats April |
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Heute gibt es die Zitrone des Monats
für eine Fallschutzprüfung, die, obwohl erst im Juli 2009 durchgeführt,
nicht auf Basis der zu diesem Zeitpunkt gültigen DIN EN 1177:2008
durchgeführt wurde. Eigentlich hat auch der Eigentümer des Prüfberichtes eine Zitrone des Monats verdient, denn dessen Vertreter treten mit diesem Prüfbericht vor Architekten und Behördenvertreter und behaupten dort, es handele sich um einen gültigen Nachweis der Gleichwertigkeit mit tatsächlich zertifizierten Fallschutzbelägen. Mitte März 2010 erreichte uns die nachfolgende Anfrage eines renommierten Architekturbüros. Auf diese Anfrage erhielt das Architekturbüro von uns folgende Stellungnahme Anmerkung für alle Leser: Lassen Sie sich von Ihren Lieferanten nicht mit Prüfberichten, Konformitätsbescheinigungen, Gütezeichen oder Ähnlichem abspeisen. Fordern Sie in jedem Fall die Vorlage eines gültigen Zertifikates. Wenn Sie nicht sicher sind, ob Sie die Gültigkeit eines Zertifikates erkennen können, bitten Sie uns oder eines der renommierten Prüfinstitute (z.B. TÜV-Süd oder TÜV-Rheinland) um Überprüfung. Diese Prüforganisationen veröffentlichen die erteilten Zertifikatsnummern nebst Beschreibung des geprüften Produktes im Internet, damit Sie die vorgelegten Zertifikate ihres Anbieters jederzeit selbst überprüfen können. Bitte prüfen Sie auch, ob das angebotene Produkt auch wirklich in identischer Bauweise auf dem Zertifikat genannt wird. Wichtig hierbei sind Material, Körnung und Dicke der Dämpfungslage und Material, Körnung und Dicke der farbigen Verschleißschicht. Gibt es hierbei auch nur geringe Abweichungen, hat das Zertifikat keine Gültigkeit für das angebotene Produkt. Die Erarbeitung der aktuellen Normen DIN EN 1176:2008 und 1177:2008 hat ca. 10 Jahre gedauert. Bitte setzen auch Sie diese Norm ein und helfen Sie dabei, schwere Unfälle auf Kinderspielplätzen zu vermeiden. Kinder sind unsere Zukunft - Deshalb sollten wir gemeinsam für ihre Sicherheit sorgen. |